Der besseren Lesbarkeit wegen zeigen wir die Texte der Artikel in Druckschrift
Schaden vermeiden, nicht reparieren. (DE 27. Dezember 1988)
Metzger: Umweltverträglichkeitsprüfung soll beim Schutz der Natur helfen.
(DE) Die "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP) ist ein neues, noch in der Erprobung begriffenes Verfahren, um größere Projekte vor ihrer Realisierung auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu überprüfen. In der Antwort auf eine große Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion gibt Oberbürgermeister Günther Metzger einen Einblick über den Stand der Diskussion, aber auch zu den Erwartungen, die die Gemeinden auf dieses Instrumentarium setzten. Die UVP ist "ein systematisch-analytisches Verfahren", so schreibt der Oberbürgermeister, "um positive und/oder negative Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt feststellen, beschreiben und bewerten zu können". Die Städte stehen der "Umweltverträglichkeitsprüfung" aufgeschlossen gegenüber, denn sie sind durch die Umweltbelastungen am stärksten betroffen. Die Prüfungen können bei den grenzüberschreitenden Problemen keine nationale Eigenart bleiben. Die Europäische Gemeinschaft hat folgerichtig ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, ein Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung innerhalb von 3 Jahren in nationales Recht umzusetzen. Das war bereits 1985. Ziel ist die Schadensvermeidung, die Vorrang haben soll vor der Schadensreparatur. Metzger zitiert Meinungen, die erkennen lassen, dass die Zielsetzung stark verwässert wird. Danach begrenzen sich die Projekte , die pflichtgemäß einer solchen Prüfung unterliegen, auf Großprojekte wie Energieanlagen, Schnellstraßen, Schienenstrecken , die nur selten in der Projektträgerschaft der Gemeinden liegen. Anders sieht es freilich bei Bebauungsplänen aus, die auf solche Vorhaben abgestellt sind. Die Bebauungspläne gehören zu den planerischen Aufgaben der Gemeinden. Die UVP nimmt den gleichen Rang ein, wie die altbekannte Wirtschaftlichkeitsüberlegung und die "Sozialverträglichkeiten". Umweltbelange, so betont Metzger, seien vielfach berücksichtigt, aber viele Einzelfragen seien durch die Maschen der Gesetze gefallen. Die "Umweltverträglichkeitsprüfung" betrifft alle Planungen: Metzger erwähnt als Beispiel die Sportstätten Jugend-, Stadteileinrichtungen, die Standortprogramme für Industrie und Gewerbe, die Verkehrs-, die Stadtteilrahmenpläne, die Erschließungsprojekte im Straßen- und im Kanalbau. Er zählt aber auch ausführlich die städtischen Betriebsaufgaben hinzu, etwa die Produktbeschaffung, die Auftragsvergabe und die Vertragsabschlüsse.